Wahlarztsystem


Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Für erbrachte ärztliche Leistungen erhält der Patient eine Honorarnote, welche nach Bezahlung bei der jeweiligen Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht werden kann. Die Höhe der Kostenrückerstattung kann je nach Versicherungsträger variieren.
Wichtig: Durch das sogenannte Zessionsrecht ist es nur dem Patienten gestattet um Kostenersatz anzusuchen – ein Ansuchen durch den Arzt ist derzeit nicht möglich.


Befund

Jeder Patient und auf Wunsch natürlich auch der zuweisende Arzt erhält über sämtliche Untersuchungsergebnisse einen ausführlichen schriftlichen Befundbericht mit Beurteilung und Therapieempfehlung.


Honorar

Die Ordination wird als Wahlarztpraxis geführt.

Das bedeutet, dass Sie für die Untersuchungen bezahlen müssen. Die Höhe des Honorars hängt davon ab, welche Leistungen im Detail erbracht werden. Sie können die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen und es besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Teil des Honorars rückerstattet bekommen. Privatversicherungen übernehmen in der Regel die Gesamtkosten. Sie müssen vorher die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und die Rückerstattungsbestätigung an ihre Privatversicherung schicken. Der von der KK nicht rückerstatteten Anteil wird von der Privatversicherung übernommen. Gerne helfen wir ihnen bei den Einreichungsmodalitäten.

Für Strahlenschutzuntersuchungen entstehen keine Kosten.